Restwert beim Unfallschaden: Wir beraten Sie und prüfen, ob eine Reparatur oder ein Verkauf des Fahrzeugs sinnvoller ist.
Der sogenannte Restwert bezeichnet den Betrag, den der Geschädigte noch erzielen kann, wenn er sein Unfallfahrzeug weiter verkauft. Sollte Ihr Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben und Sie objektive Restwertangebote benötigen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Ausstattung, Fahrzeugalter, Laufleistung, Pflegezustand und der vorliegende Schäden ermitteln wir einen BGH-konformen Restwert. Eine eigene Restwertermittlung in Auftrag zu geben ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Sie am Unfall selbst schuld waren und keine Versicherung für den vorhandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommt.
Sobald Ihnen alle Informationen vorliegen, können Sie sich selbst ein Bild davon machen, ob es sich lohnt, Ihr Fahrzeug zu reparieren.
Kontaktieren Sie uns und wir freuen uns, all Ihre Fragen zu beantworten.
Folgende Faktoren beeinflussen eine Restwertermittlung
Markt (allgemeiner regionaler Markt, überregionaler Sondermarkt)
Wert und Zustand des Fahrzeugs vor Unfall (Wiederbeschaffungswert)
Schadenart und Schadenhöhe (mögliche Reparaturwege und Ersatzteilversorgung)
Reparaturwürdigkeit

